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Anzeige – 31.01.2017
Sie haben Ihre berufliche Tätigkeit aufgrund der Betreuung und Erziehung von Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger für einen Zeitraum unterbrochen und möchten wieder in die Berufstätigkeit zurückkehren? Wenn Sie nach einer längeren mehrjährigen Unterbrechung eine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen wollen, dann gehören Sie zu den Wiedereinsteigerinnen.
Das Lotsenportal „www.perspektive-wiedereinstieg.de“ weist Ihnen den Weg durch die Vielzahl der Beratungsangebote von Bund, Ländern und Kommunen. Über eine Landkarte können die nächstgelegenen Beratungsstellen aufgerufen werden.
Das Portal stellt andere Frauen vor, die von ihrem Wiedereinstieg berichten und Sie mit ihrer Erfahrung unterstützen können. Mit dem Wiedereinstiegscheck können Sie als Nutzerin einige Fragen zu ihrer Lebenssituation und Lebensplanung beantworten, und nach wenigen Klicks erhalten Sie ein persönlich für Ihre Bedürfnisse zusammengestelltes Informationspaket.
Der Veranstaltungskalender informiert Sie über interessante Veranstaltungen zum Wiedereinstieg in Ihrer Nähe. Entschließen Sie sich innerhalb einer angemessenen Zeit, nach einer kürzeren familienbedingten Unterbrechung (mindestens 1 Jahr), wieder in die Erwerbstätigkeit zurückzukehren, gehören Sie zu den Berufsrückkehrenden.
Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) und die Wiedereinstiegsberaterin der Agentur für Arbeit Darmstadt bieten Informationsveranstaltungen zum Thema Wiedereinstieg nach der Familienphase für Wiedereinsteigerinnen und Berufsrückkehrende an.
Autorin:
Filiz Yanc-Gülbey gibt bei der Agentur für Arbeit Darmstadt Tipps für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Tel. 06151-304138 • Darmstadt.BC@arbeitsagentur.de
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