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26.09.2018
Wann sollte ich mein Kind in einer kieferorthopädischen Praxis vorstellen? Diese Frage stellen sich fast alle Eltern. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Denn ob eine Behandlung frühzeitig oder doch erst später notwendig ist, ist individuell verschieden und variiert von Kind zu Kind. Ein Termin bei einem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gibt Antworten und Sicherheit.
Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt in der Regel während der sogenannten zweiten Wechselgebissphase im Alter von etwa zehn Jahren. In dieser Phase werden die Milcheck- und die Milchbackenzähne durch ihre bleibenden Nachfolger ersetzt. Zahnwechsel und Kieferwachstum lassen sich nun ideal durch verschiedene Zahnspangen steuern. Spätestens jetzt sollte das Gebiss von einem Kieferorthopäden kontrolliert werden.
Ist eine Behandlung von Zahnfehlstellungen notwendig, klärt der Kieferorthopäde die Eltern über die Kosten und die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse auf.
Ausgeprägte Fehlstellungen im Milchgebiss
Bei ausgeprägten Fehlstellungen, zum Beispiel verursacht durch zu langes Lutschen am Daumen oder Schnuller, kann es medizinisch notwendig sein, möglichst frühzeitig im Milchgebiss kieferorthopädisch einzugreifen, damit Zahnwechsel und Kieferwachstum später normal verlaufen und sich die Fehlstellungen bei fortschreitendem Wachstum nicht weiter manifestieren. Ob eine Behandlung angebracht ist, sollte von einem Kieferorthopäden überprüft werden.
Generell sind kieferorthopädische Behandlungen in jedem Alter möglich, auch bei Eltern und Großeltern lassen sich die Zähne im Kiefer bewegen. Die Kosten für eine Erstberatung durch einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie übernimmt in jedem Alter die gesetzliche Krankenkasse.
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Autorinnen:
Dr. Anja Schröder und Dr. Katharina Kowalski
Fachzahnärztinnen für Kieferorthopädie in Darmstadt
https://schroeder-kowalski.de/
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