Mädchen hält eine Waage

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Wer haftet beim Kindergeburtstag?

29.03.2017

Rechtsanwältin Astrid Nastasi beantwortete unsere Fragen zum Thema Kindergeburtstag:

Wem obliegt eigentlich die Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag?
Die Grundregel lautet hier: Wer zur Kindergeburtstagsparty einlädt, erklärt sich automatisch für die gesamte Kinderschar verantwortlich, d.h. die Gasteltern haben die Aufsichtspflicht für die kleinen Geburtstagsgäste. Die Übernahme der Aufsichtspflicht erfolgt automatisch dadurch, dass die kleinen Gäste schriftlich oder mündlich zu der Feier eingeladen werden. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einem sog. stillschweigenden Vertragsabschluss.

Wer haftet für Schäden, wenn etwas passiert?
Die einladenden Eltern haften in der Regel nur dann, wenn ihnen eine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Wann dies so ist, entscheidet immer der Einzelfall. Hierbei kommt es vor allem auf das Alter der Kinder an. Kinder bis zum Grundschuldalter sollten auf gar keinen Fall unbeaufsichtigt gelassen werden. Der Bundesgerichtshof hat für ältere Kinder einen Richtwert festgelegt, wonach Kinder ab neun Jahren auch mal kurz unbeobachtet spielen können, ohne dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Dennoch können Eltern in die Pflicht genommen werden, wenn sich ein Kind unbeaufsichtigt im Garten verletzt, weil etwa gefährliche Gegenstände nicht weggeräumt wurden oder weil die Rutsche nicht richtig befestigt war. Liegt kein Aufsichtsverschulden vor und ist trotzdem ein Unfall passiert, kann die Aufsichtsperson nicht haftbar gemacht werden.

Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht deliktfähig und haften daher auch nicht für Schäden, die sie verursachen.

Kinder, die älter als sieben, aber jünger als zehn Jahre sind, tragen laut Gesetz insbesondere bei Unfällen bei Kraftfahrzeugen keine Verantwortung, es sei denn, der Unfall wurde vorsätzlich verursacht. Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder bedingt deliktfähig.

Was muss man beachten, wenn man außerhalb der eigenen vier Wände Geburtstag feiern will? Hat im Schwimmbad der Bademeister ebenfalls die Aufsichtspflicht oder nicht?
Wird der Kindergeburtstag nicht in der Wohnung oder im heimischen Garten, sondern außerhalb gefeiert, sind ebenfalls die Gasteltern und gegebenenfalls die Begleitpersonen aufsichtspflichtig. Der Bademeister im Schwimmbad, der Mitarbeiter in einem Kletterpark oder das Personal in einem Restaurant entbinden die Gasteltern und Begleitpersonen nicht von ihrer Aufsichtspflicht. Eine besondere Regelung gilt, wenn der Kindergeburtstag in einem Schwimmbad gefeiert wird. Hier schreibt die Musterbadeordnung des Bundesfachverbandes Öffentlicher Bäder vor, dass Kinder unter sieben Jahren von einer Aufsichtsperson begleitet werden müssen. Diese Aufsichtsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf maximal drei Kinder beaufsichtigen. Bei zehn Kindern müssen vier Begleitpersonen die Kinder beaufsichtigen.

Der Kindergeburtstag ist vorbei, die Rangen werden nach Hause gefahren. Wenn man selbst den Fahrdienst stellt, was muss man beachten?
Wer Kinder im Auto transportiert, muss für jedes einzelne Kind einen altersgemäßen Kindersitz haben. Fall ungesicherte Kinder bei einem Unfall zu Schaden kommen, kennt der Gesetzgeber kein Erbarmen, auch nicht mit abgekämpften Eltern nach einem Kindergeburtstag.

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Astrid Nastasi

Unsere Interview-Partnerin:
Astrid Nastasi arbeitet seit 1981 als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht, seit 1996 als Fachanwältin für Arbeitsrecht.
http://www.rae-nastasi-wrede.de

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