Hände formen ein Herz

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Freundschaft in der Ehe

30.01.2019

Im Duden wird Freundschaft definiert als ein auf gegenseitiger Zuneigung beruhendes Verhältnis von Menschen zueinander. Ähnlich wie das Thema Liebe ist die Freundschaft seit der Antike immer wieder thematisiert worden.

Auch in unserer Zeit entdecken die Deutschen ihre Freunde neu, nachdem sich die Ehe als brüchiges Modell erwiesen hat. Im Jahr 2015 ließen sich 163.335 Paare scheiden. Im Durchschnitt hielt eine Ehe etwa 15 Jahre. Friedrich Nietzsche meinte, dass die gute Ehe auf dem Talent zur Freundschaft beruhe. Er behauptete, dass die meisten Ehen an mangelnder Freundschaft scheitern und nicht an mangelnder Liebe (Nietzsche 1880, S. 291).

Zu der juristischen Form der Ehe entschließt man sich bewusst. Treten zwei Menschen vor den Standesbeamten, begründen sie eine eheliche Lebensgemeinschaft. Per Gesetz tragen die Ehepartner füreinander Verantwortung. Die Ehe wird auf Lebzeiten geschlossen, verstirbt also ein Ehegatte, hat die Ehe keinen Bestand mehr (§ 1353 BGB). Scheitert die Ehe, erfolgt die Scheidung.

Grundsätzlich ist es beiden Eheleuten gestattet, arbeiten zu gehen. Allerdings sind dabei die Belange des anderen Partners und der Familie zu berücksichtigen. Entscheiden sich die Ehegatten dazu, dass ein Partner die Haushaltsführung übernimmt, so trägt er die alleinige Verantwortung (§ 1356 BGB). Im Übrigen ist diese Entscheidung im Einvernehmen beider zu fällen.

Jedem Ehepartner steht es zu, Angelegenheiten bezüglich des Lebensunterhaltes zu tätigen. Dazu zählt es unter Umständen auch, Geschäfte vorzunehmen, die den anderen Partner tangieren. Dies wird unter anderem auch Schlüsselgewalt genannt. Unter Umständen kann ein Ehegatte die Schlüsselgewalt des anderen beschränken. Lebt das Paar getrennt, gilt diese Regelung ohnehin nicht.

Die Ehegatten sind einander unterhaltspflichtig (§ 1360 BGB). Dem können Sie durch Arbeit bzw. Vermögen oder der Haushaltsführung nachkommen. Der Unterhalt ist in dem Maße zu entrichten, dass die Kosten des Haushalts gedeckt werden können.

Diese Unterhaltspflicht besteht auch, wenn die Ehegatten getrennt leben (§ 1361 BGB). Dann ist insofern Unterhalt zu zahlen, als dass beide den ehelichen Lebensstandard weiter genießen können. Arbeitete ein Ehegatte vor der Trennung nicht, so kann dies dann nach seinen persönlichen Verhältnissen verlangt werden. Dies ist regelmäßig nicht der Fall, wenn der Ehegatte auch während der Ehe nicht erwerbstätig war. Vereinbaren die Ehegatten durch einen Ehevertrag nichts Abweichendes, leben sie in dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Erwirtschaften die Eheleute während der Ehe einen Zugewinn, ist dieser bei einer Scheidung durch einen Zugewinnausgleich zu verteilen. Das Vermögen, welches ein Ehegatte in die Ehe mit einbringt, gehört nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen.

In diesem Zusammenhang sind die Begriffe „Anfangsvermögen“ und „Endvermögen“ zu beachten. Ersteres ist das Vermögen, welches ein Ehepartner nach Abzug seiner Verbindlichkeiten mit in die Ehe einbringt (§ 1374). Entsprechend ist das Endvermögen das Vermögen, dass der Ehegatte nach Abzug seiner Verbindlichkeiten nach der Ehe aufweisen kann (§ 1375 BGB). Erbt ein Ehegatte während der Ehe, so ist das zum Anfangsvermögen hinzuzurechnen. Der Zugewinn ist nach § 1373 dann der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt. Mit Ende der Ehe wird der Zugewinn ausgeglichen.

Nach der Vermählung leben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft – andere Regelungen bedürfen einen Ehevertrag.

Dieser kleine Überblick zeigt, dass die mit der Ehe verbundenen Rechte und Pflichten durchaus den Gedanken aufkommen lassen, dass eine freundschaftliche Beziehung der Ehepartner zueinander zu einer stabilen Ehe beitragen kann. Freundschaft basiert auf Freiwilligkeit, und gegenseitige Leistungen werden freiwillig erbracht. Zwischen Freunden gibt es keine gesetzlichen Verpflichtungen. Sie sind im Gegensatz zu Familienbeziehungen und Partnerschaften nicht rechtlich definiert und nicht zu verrechtlichen. Dennoch sieht Georg Simmel in seinem Standardwerk Soziologie (1908) die Ehe als einen Sonderfall der Freundschaft. Da eine Ehe eine Liebesbeziehung sei, so würde in ihr auch ein freundschaftliches Element wirken. Freundschaft drückt sich in Sympathie und Vertrauen aus. Meyers Großes Konversationslexikon von 1907 (6. Aufl., Bd. 7, S. 96) bezeichnet Freundschaft als „das auf gegenseitiger Wertschätzung beruhende und von gegenseitigem Vertrauen getragene freigewählte gesellige Verhältnis zwischen Gleichstehenden“.

85 Prozent der Deutschen halten gute Freunde für „ganz besonders wichtig“ – mehr als jene, denen eine geglückte Partnerschaft, Kinder, Unabhängigkeit oder Erfolg im Beruf entsprechend viel bedeuten. Warum ist das so? Die Freundschaft ist selbstgenügsam und dient dem guten Leben. Wäre das anders, so käme jede Freundschaft, sobald sie erreicht ist, zu Ende. Freundschaft will gepflegt werden. Für Aristoteles (Aristoteles 1980, S. 949) besteht freunden (philein) darin: Anderen das zu wünschen, was man für Gutes hält, und zwar um dessentwillen und nicht um unseretwillen und nach Kräften dafür tätig sein. Freund ist der, der liebt (freundet) und wiedergeliebt (gefreundet) wird.“

Das Fazit dieses Beitrages ist, dass Ehepartner auch gute Freunde sein sollten.

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Astrid Nastasi

Autorin:
Astrid Nastasi arbeitet seit 1981 als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht, seit 1996 als Fachanwältin für Arbeitsrecht.
http://www.rae-nastasi-wrede.de

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