Erwachsenen- und Kinderhände mit Münzen

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Über Geld spricht man nicht. Oder doch?

01.06.2020

Kinder und eigenes Geld – das ist ein Thema, mit dem sich früher oder später jede Familie einmal auseinandersetzen muss. Eltern kommt dabei eine wichtige Vorbildfunktion zu, denn durch sie lernen Kinder den richtigen Umgang mit Geld.

Meistens kommt es zu dem ersten Gespräch über eigenes Geld des Kindes in der Familie bei der Frage nach dem Taschengeld. Auf einmal hat der beste Freund Geld und kauft Süßigkeiten, Zeitschriften oder kleine Spielzeuge. Spätestens dann sollte man sich mit dem eigenen Kind über Geld und den Umgang damit offen unterhalten. Dabei ist es wichtig, selbst einige rechtlichen Regeln über das Thema „Kinder und Geld“ zu kennen.

Kinder unter sieben Jahren sind nicht geschäftsfähig. Das bedeutet, sie können rechtwirksam keine Verträge abschließen. Kinder zwischen sieben und 18 Jahren sind zwar in der Lage rechtsgültige Verträge mit Dritten abzuschließen, aber nur dann, wenn die Eltern zustimmen. Von dieser Regelung gibt es jedoch eine Ausnahme, den sogenannten Taschengeldparagraphen. Geregelt ist dieser in § 110 BGB. Nach dieser Vorschrift ist ein Vertrag, den ein Minderjähriger ohne Zustimmung seiner Eltern geschlossen hat wirksam, wenn ihm die verwendeten Mittel (das Taschengeld) zur freien Verfügung standen.

Das Geld, das das Kind bei Verwendung eigener Mittel verwendet, muss dabei nicht unbedingt als Taschengeld dem Kind übereignet worden sein, vielmehr kommt es darauf an, dass das Kind frei über das Geld verfügen durfte. Wenn ein Kind also lange spart, um sich z.B. ein Fahrrad zu kaufen, oder wenn vorher in der Familie besprochen wurde, dass das Kommuniongeld zum Kauf eines Fahrrades verwendet wird, ist der Kaufvertrag über das Fahrrad gültig, wenn Kind über das gesparte oder zur Kommunion geschenkte Geld frei verfügen durfte.

Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel die Großeltern, bei einem Besuch dem Kind 300 Euro geben, damit es sich das Fahrrad kaufen kann. Hier wäre der Kaufvertrag dann gültig, wenn die Eltern zugestimmt haben. Dies kann vor oder auch nach Vertragsschluss geschehen, bis dahin ist Rechtsgeschäft jedoch schwebend unwirksam. Grundsätzlich gilt jedoch immer: Das Kind muss mindestens sieben Jahre alt sein. Ist es das nicht, können die Eltern auch nicht zustimmen und den Vertrag rechtswirksam werden lassen.

Trotz der gewissen Freiheit, den der Taschengeldparagraf dem Kind im Umgang mit Geld gibt, sind Minderjährige jedoch beispielsweise vor Zahlungsverpflichtungen in die Zukunft grundsätzlich geschützt. Verträge in die Zukunft bleiben schwebend unwirksam. Wenn also etwa die 15-jährige Tochter eine Zeitschrift abonniert und für ihr Girokonto bei der Bank zum Monatsende eine Einzugsermächtigung erteilt, ist der Bezug der Zeitschrift für den vergangenen Monat wirksam, nicht jedoch für die Zukunft, für die noch nichts bezahlt wurde. Das Abonnement kann also von den Eltern jederzeit bei Verweigerung der Zustimmung beendet werden.

Da Kinder also eine gewisse Freiheit im Umgang mit eigenem Geld haben, ist es wichtig, ihnen beizeiten den richtigen Umgang mit Geld beizubringen. Die Themen Sparen und sich das eigene Geld einteilen, sollten mit den Kindern nicht erst dann gesprochen werden, wenn es zu Problemen gekommen ist. Rund um das eigene Taschengeld sollte es daher feste Regeln geben, die zusammen mit dem Kind erarbeitet und vereinbart werden.

Gezieltes, aber wertfreies Nachfragen über die Verwendung des Taschengeldes helfen, Probleme rechtzeitig zu erkennen. Wenn Eltern bemerken, dass das Kind mit seinem Taschengeld nicht auskommt, liegt es nicht unbedingt immer daran, dass es zu wenig Taschengeld bekommt. Vielleicht kann es sich das Geld einfach nicht richtig einteilen. Darüber muss mit dem Kind gesprochen werden, ohne zu streiten.

Geld sollte innerhalb der Familie also kein Tabuthema sein, denn nur so lernt Ihr Kind den richtigen Umgang damit. Bedenken Sie, Sie selbst sind der Maßstab, an dem das Kind den Umgang mit Geld lernt. Sieht es, dass Geld keine Rolle spielt, weil bei jedem Einkauf scheinbar ziellos der Einkaufswagen vollgepackt wird, weil scheinbar ohne Grund die fünfte Jeans, dass zehnte Paar Schuhe oder ähnliches erworben wird, kann es gar nicht lernen, was das Leben tatsächlich kostet, was und wie viel man sich leisten kann. Auch Grundschulkinder verstehen das. Bringt man seinem Kind von Anfang an verantwortungsbewussten Umgang mit Geld bei, lassen sich später viele Probleme, die unter Umständen auch Gerichte und Anwälte beschäftigen, vermeiden.

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Miriam Böhmer-Bracchi

Autorin:
Miriam Böhmer-Bracchi, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Erlensee

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