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27.07.2017
Immer mehr frisch gewordene Eltern möchten mit Ihrem Neugeborenen einen Osteopathen aufsuchen. Worauf Sie dabei achten sollten:
Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Nach deutschem Recht dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde selbstständig ausüben. In Deutschland gibt es noch keine gesetzliche Regelung zum Berufsbild des Osteopathen.
Meine Empfehlung ist es deshalb, die Therapeutensuche über einen Berufsverband zu starten. Am besten eignet sich dazu der mitgliederstärkste Berufsverband VOD e.V. Dort gelten höchste Qualitätsstandards, insbesondere für die Behandlung von Kindern.
Denn die Behandlung von Kindern ist in der Regel nicht in die Grundausbildung des Osteopathen integriert. Sie wird von Therapeuten im Anschluss als zusätzliche Weiterbildung absolviert. Nach der abgeschlossenen Grundausbildung von mindestens vier bis fünf Jahren ist eine weitere Ausbildungsdauer für die Behandlung von Kindern von mindestens zwei Jahren inklusive Praxiserfahrung und vier Hospitationstagen erforderlich.
Die Therapeutenliste des VOD e.V. bietet ein Kindersymbol als Erkennungsmerkmal an, um Therapeuten zu finden, die sich entsprechend den Richtlinien der „Arbeitsgemeinschaft Osteopathische Behandlung von Kindern“ weitergebildet haben.
Zur Qualitätssicherung hat der VOD e.V. eine Fortbildungspflicht für den Erhalt der Nennung auf der Therapeutenliste eingeführt. Der VOD e.V. empfiehlt Therapeuten nur mit dem Kindersymbol, wenn regelmäßig die Teilnahme an Fortbildungen nachgewiesen wird.
Nutzen Sie die Informationen des Berufsverbandes VOD e.V. im Internet unter www.osteopathie.de. In der Therapeutenliste finden Sie leicht einen qualifizierten Therapeuten in Ihrer Nähe.
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Entspannte Eltern, strahlende Kinderaugen
… so wird es ein unvergesslicher Kindergeburtstag. Das ist die Philosophie von Jana Höflein, der Betreiberin von Jana‘s Partyzauber.
Autorin:
Carolien Rens ist Heilpraktikerin und staatlich anerkannte Osteopathin in Darmstadt
https://www.osteopathie-rens.de
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