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26.09.2018
Der Einsatz von Haustieren in der pädagogischen Betreuung von Kindern in Kita und Schule bietet viele Vorteile. Ob es ein Schulaquarium ist, für das die Schüler die Verantwortung des Sauberhaltens und Fische-Fütterns übernehmen, oder ein Schulhund, der zu einer entspannten Atmosphäre im Klassenzimmer beiträgt.
Das Gesundheitsamt hat zum Umgang mit Haustieren in Kindergemeinschaftseinrichtungen einige Hinweise herausgegeben:
• Für das Tier sollten die tierärztlich empfohlenen Impfungen und Entwurmungen nachgewiesen sein.
• Es sollte sichergestellt werden, dass keine Tierhaarallergien bei den Kindern vorhanden sind.
• Das Tier sollte keine Anzeichen einer Infektion oder sonstigen Erkrankung aufweisen.
• Das Tier soll ständig unter Aufsicht sein und darf sich nicht frei in der Einrichtung bewegen.
• Es soll in die Räume, in denen Essen zubereitet oder eingenommen wird, nicht hineingelassen werden.
• Nach dem Kontakt mit dem Haustier sollen die Kinder die Hände waschen.
• Auch wenn das Tier die Haut abgeleckt hat, soll die Stelle gewaschen werden.
• Die Eltern müssen informiert werden.
• Das Personal muss über den artgerechten Umgang mit dem Tier aufgeklärt sein und die Verantwortung übernehmen.
Weitere Empfehlungen gibt es von Seiten der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) zum Einsatz von Therapiehunden in der Pflege. Bei Einhaltung der Empfehlungen steht dem Einsatz von Haustieren in der Kinderbetreuungseinrichtung nichts im Wege.
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